Öffnungszeiten
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Aufgabenbereich
Das Teilungsamt ist gesetzlich zuständig für die Abwicklung der Erbschaftsfälle. Zum Aufgabenbereich des Teilungsamtes gehört die Eröffnung der Erbgänge, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, die Inventarisierung von Erbschaften, die Erstellung eines Teilungsvertrages bei amtlicher Mitwirkung.