Öffnungszeiten
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Aufgabenbereich
Die Abteilung Sondersteuern ist für die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschaftssteuern zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
• Gesetz über die Handänderungssteuer
• Luzerner Steuerbuch, Weisungen zum Handänderungssteuergesetz
• Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer
• Luzerner Steuerbuch, Weisungen zum Grundstückgewinnsteuergesetz
• Gesetz über die Erbschaftssteuern
• Luzerner Steuerbuch, Weisungen zum Erbschaftssteuerngesetz