Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr |
13.30 – 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Aufgabenbereich
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Einwohnerin, dem Einwohner und der kantonalen Ausgleichskasse Luzern. Die Zweigstelle steht als Anlaufstelle für allgemeine Fragen der AHV/IV/EO-Beiträge und -Leistungen sowie für weitere Aufgaben der Ausgleichskasse Luzern zur Verfügung. Sie leistet fachliche Beratung, gibt Formulare ab, ist beim Ausfüllen behilflich, kontrolliert und leitet sie weiter. Sie ist für die Erfassung aller Beitragspflichtigen zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
• Kantonale Ausgleichskasse des Kantons Luzern
• AHV-Institution