KESB Region Entlebuch, Wolhusen, Ruswil

Bahnhofstrasse 7
Postfach 7
6162 Entlebuch

Telefon 041 482 80 10
E-Mail: info@kesb-entlebuch.ch

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Aufgabenbereich

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist per 1. Januar 2013 in Kraft getreten und hat das seit 1912 praktisch unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) ersetzt. Mit der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurde der ganze vormundschaftliche Bereich, für den bisher die Gemeinden zuständig waren, an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übertragen.

Die Gemeinde bleibt Anlaufstelle für hilfsbedürftige und hilfesuchende Personen. Für die Pflegekinderbewilligungen, Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorte bleibt die Gemeinde zuständig.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:
Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde Region Entlebuch

 

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