News

Informationen des Gemeinderates

PRIORIS - Glasfaseranschluss
Schnelles Internet entscheidet darüber, wer den Anschluss an die digitale, vernetzte Welt behält. Auch in Hasle verfügen viele nur über ein langsames Internet. Ein Glasfaseranschluss gewährleistet auch langfristig eine ultraschnelle und stabile Internetverbindung. Das Projekt PRIORIS sieht vor, alle ganzjährig bewohnten Haushalte und Gewerbebetriebe zu attraktiven Konditionen an ein Glasfasernetz anzuschliessen. Die Stimmberechtigten von Hasle haben das dazu notwendige Reglement zum PRIORIS-Projekt an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 genehmigt. Das Projekt wird zusammen mit der Regionalen Glasfaser Schweiz AG realisiert. Die Umsetzungs- und Finanzierungspartnerin löst die Planung für die Glasfaserinfrastruktur aus, sobald die Anschlussverträge für 60 % der Nutzungseinheiten unterschrieben sind. Es ist sehr wichtig, die Quote von 60 % in unserer Gemeinde so schnell wie möglich zu erreichen. Alle Grundstückbesitzende werden persönlich angeschrieben und mit den entsprechenden Unterlagen bedient. Der Anschlussvertrag kann mittels Online-Formular auf www.regionale-glasfaser.ch ausgefüllt werden. Im Infoschreiben ist auch ein QR-Code abgedruckt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass in den Unterlagen beigelegte Formular auszufüllen und der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sobald unsere Gemeinde die Mindestquote erreicht, werden wir Sie über die weiteren Projektschritte informieren. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Anschlussvertrags benötigen, dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung melden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein eigenes Glasfasernetz ein grosse Chance darstellt und es sich dabei um eine wichtige Investition in die Zukunft handelt.

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung
Am 1. Juli 2024 fand die öffentliche Mitwirkungsveranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung im Gemeindesaal statt. Rund 75 interessierte Besuchende nahmen am Anlass teil. Die Ortsplaner der stadtlandplan AG, Luzern, erläuterten die erarbeiteten Unterlagen, welche auch auf der Gemeindehomepage einsehbar sind. Eingaben können bis am 30. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hasle oder elektronisch an info(at)hasle-lu.ch eingereicht werden. Die Ortsplanungskommission wird anschliessend alle Eingaben prüfen. Die Einreichung in die kantonale Vorprüfung ist für den Spätherbst 2024 geplant. Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter.

Nachführung kantonales Bauinventar Gemeinde Hasle
Das kantonale Bauinventar dokumentiert und bewertet die historisch bedeutenden Bauten und Objekte in allen Gemeinden des Kantons. Seit Abschluss der Erstinventarisation hat sich das Bauinventar als wichtiges Planungsinstrument für die kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen bewährt. Am 1. Juni 2014 wurde das kantonale Bauinventar der Gemeinde Hasle formal in Kraft gesetzt. Die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bauinventar in der Regel gemeindeweise alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst wird. Die kantonale Denkmalpflege beabsichtigt dies im Herbst 2024 für die Gemeinde Hasle vorzunehmen. Bei der Nachführung werden sämtliche Einträge im Inventar auf ihre Aktualität hin überprüft. Eine Begehung vor Ort ist nur bei den Bauten vorgesehen, die eine bauliche Veränderung erfahren haben, bei denen eine Anpassung der Einstufung auf Grund neuer Erkenntnisse geprüft wird oder die neu ins Inventar aufgenommen werden. Diese Arbeiten werden durch Mitarbeitende der Kantonalen Denkmalpflege ausgeführt. Dabei wird die Liegenschaft besichtigt und die fotografischen Aufnahmen werden aktualisiert. Falls die Mitarbeitenden das Grundstück betreten müssen, werden sich Mitarbeitende der Denkmalpflege an der Haustür melden. Sobald die Nachführung des Bauinventars erfolgt ist, wird das Resultat dem Gemeinderat Hasle vorgestellt. Zudem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer informiert, deren Bauten und Objekte von einer Änderung betroffen sind oder neu eingestuft werden. Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Änderungen in Kraft gesetzt. Bei Fragen können Sie sich bei der Gemeinde Hasle oder bei der Kantonalen Denkmalpflege melden.

Dienstjubiläen
Marco Studer konnte am 1. Juni 2024 sein zehnjähriges Arbeitsjubiläum feiern. Als Gemeindeschreiber ist er in verschiedenen Bereichen tätig. So nimmt er die Gesamtleitung der Gemeindeverwaltung in fachlicher und personeller Hinsicht wahr. Die gemeinderätlichen Sitzungsvorbereitungen inkl. Nachbearbeitungen und Protokollierungen sowie auch die rechtliche Beratung des Gemeinderats gehören zu seinen Aufgabenbereichen. Er übt auch die Funktion des Berufsbildner aus.

Pius Stadelmann, Leiter Werkdienst, kann am 1. August 2024 sein fünfundzwanzigjähriges Arbeitsjubiläum feiern. Als Leiter des Werkdiensts ist Pius Stadelmann in zahlreichen Bereichen tätig. Er ist für Unterhaltsarbeiten an den Gemeindestrassen, den Gehwegen inkl. Emmenuferweg verantwortlich. Im Winter gehört auch die Schneeräumung zu seinen Aufgaben. Im Weitern ist Pius Stadelmann auch für den Friedhofsunterhalt sowie die Koordination von Bestattungen verantwortlich. Pius Stadelmann übt zudem die Funktion des bfu Sicherheitsbeauftragter der Gemeinde aus. Der Gemeinderat dankt Marco Studer und Pius Stadelmann für das Engagement im Dienste der Gemeinde und wünscht ihnen weiterhin viel Freude und Genugtuung.

Gewerbegutscheine
Ab Juni 2024 können die beliebten Gutscheine vom Gewerbeverein Hasle neu auch beim Blumengeschäft Creaflora erworben werden. Bei der Gemeindeverwaltung Hasle besteht weiterhin die Möglichkeit, während den üblichen Öffnungszeiten Gewerbegutscheine zu beziehen. Der Gemeinderat und der Gewerbeverein danken für die Kenntnisnahme.

Abwassergebühren
Wie bereits kommuniziert wurde, hat der Gemeinderat die Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement auf den 1. Januar 2024 angepasst. Die dabei erhöhten Tarife für die Betriebsgebühren werden erstmals im Sommer 2025 zur Anwendung gelangen. Die Rechnungsstellung im Sommer 2024 erfolgt mit den bisherigen Tarifen. Die Grundeigentümer erhalten mit der Rechnungstellung ein einsprechendes Informationsschreiben.

 

 

Suchformular