News

Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m)

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Mehr erfahren Sie in der Medienmitteilung des Kantons.

Plakat Feuerverbot
Verhalten bei einem Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Bei Fragen und Unklarheiten erreichen Sie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) unter waldbrand.lawa@lu.ch oder 041 349 74 00.