Energieförderprogramm der UBE-Gemeinden
Ab 1.1.2018 (Datum der Inbetriebnahme) wird der Ersatz von Heizungsumwälzpumpen sowie von Holzheizungen unterstützt. Die Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen.
Förderbedingungen Heizungsumwälzpumpen
Gesuchsformular Heizungsumwälzpumpen
Föderbedingungen Holzheizungen
Gesuchsformular Holzheizungen
Kanton Luzern
Informieren Sie sich auf www.energie.lu.ch über die aktuellen Förderbestimmungen.