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Informationen des Gemeinderates Hasle


Aktualisiert am 27.03.2007


Neuer Termin Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung wird neu auf Freitag, 15. Juni 2007 festgelegt. Die Botschaft wird rechtzeitig in alle Haushaltungen versandt.

Demission Schulpflege

Frau Sara Haas-Duss, Gibelmatte 18, hat auf Ende des Schuljahres 2006/2007 als Schulpflegerin demissioniert. Sie wurde an der Frühlingsgemeindeversammlung 1998 aufgrund der Nominierung der CVP in die Schulpflege gewählt. Die Ersatzwahl erfolgt am 15. Juni 2007 an der Gemeindeversammlung. Die Parteien wurden über die Demission informiert und gebeten, eine Nomination zu Handen der Gemeindeversammlung zu machen. Interessierte Personen können sich auch direkt beim Gemeinderat für eine Nomination bewerben. Das Anforderungsprofil für Mitglieder der Schulpflege kann bei der Gemeindekanzlei verlangt werden. Der Gemeinderat dankt Frau Sara Haas-Duss recht herzlich für ihren grossen Einsatz im Dienste der Schule von Hasle und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Entwurf Gemeindeordnung

Bekanntlich verlangt das kantonale Gemeindegesetz, dass jede Einwohnergemeinde spätestens auf den 01. Januar 2008 eine Gemeindeordnung erlässt. Der Kanton verzichtet auf eine kantonale Normalorganisation. Der Entwurf der Gemeindeordnung von Hasle LU, welcher der Gemeinderat zusammen mit den Ortsparteien sowie mit den Präsidenten der Rechnungskommission und der Schulpflege erarbeitet hat, liegt nun zur Stellungnahme bereit. Die wichtigsten Punkte sind:

Führung, verwaltungsinterne Organisation

Die Führung und die Organisation basiert auf dem heutigen Modell, d.h. der Gemeinderat übernimmt die politische Führung und in reduziertem Rahmen die Administration.

Schulpflege

Die Schulpflege behält wie bisher den Behördenstatus bei. Die Wahl erfolgt an der Gemeindeversammlung. Sie hat die Funktion des obersten Steuerungs- und Kontrollorgans der Volksschule.

Rechnungs- und Prüfungsorgan / Controlling-Kommission

Die Gemeindeordnung von Hasle sieht keine zusätzliche Controllingkommission vor, diese übt ebenfalls die Rechnungskommission aus. In diesem Fall prüft die Rechnungskommission auch die Planungsunterlagen des Gemeinderates (Finanz- und Aufgabenplan, Voranschlag) und dessen Geschäftstätigkeit.

Einbürgerungen

Es ist keine Einbürgerungskommission vorgesehen. Die Einbürgerung erfolgt nach wie vor durch die Gemeindeversammlung. Die Praxis zeigt, dass grössere Gemeinden eine Einbürgerungskommission haben. Für die Gemeinde Hasle erachtet man eine Einbürgerungskommission als nicht erforderlich, da es wenig Einbürgerungsgesuche gibt und diese „innert nützlicher Frist“ bearbeitet werden können.

Der Entwurf der Gemeindeordnung liegt bis Ende April 2007 zur Vernehmlassung auf und kann bei der Gemeindekanzlei bezogen, oder auf der Webseite der Gemeinde Hasle eingesehen werden (Gemeindeordnung). Anregungen müssen schriftlich bis Ende April 2007 an den Gemeinderat Hasle gerichtet werden.

Siedlungsentwässerungsreglement / Betretung von Grundstücken

Im Rahmen der laufenden Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) für die Gemeinde Hasle wird ein neues Siedlungsentwässerungsreglement erarbeitet und ein neues Gebührenmodell für eine verursachergerechte und kostendeckende Erhebung der Anschluss- und Betriebsgebühren geprüft.

In den Bundes- und Kantonsgesetzen werden das Verursacherprinzip und die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung im Bereich der Siedlungsentwässerung gefordert. Es ist vorgesehen, die Bürgerschaft im Jahr 2007 ausführlich über diese Thematik zu informieren, um danach über diese Vorlage zu beschliessen.

Der Gemeinderat hat für die Beratung und Begleitung dieses Projektes das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger aus Eich zugezogen. Sie sind unter anderem beauftragt, die erforderlichen Aufnahmen über den Versiegelungsgrad, die Art der Bebauung und die Bewohnmöglichkeit der einzelnen Parzellen zu erheben, um die verursachergerechte Kostenverteilung zu realisieren. Dazu ist es notwendig, dass sie die Umgebung aller Grundstücke kurz besichtigen. Ein Zutritt zu den Gebäuden ist jedoch nicht notwendig. Die Ingenieure werden sich auf Wunsch ausweisen. Sie sind mit einem Auto mit der Dachaufschrift “Vermessung“ unterwegs. Die Aufnahmen werden je nach Witterung bis ca. Ende Juni abgeschlossen sein.

Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Wahlen

Am kommenden Sonntag finden die Grossrats- und Regierungsratswahlen statt. Bitte nehmen Sie am Wahlgang teil. Die Ergebnisse können auf der folgenden Webseite www.wahlen07.lu.ch laufend mitverfolgt werden.

Baubewilligungen

Furrer-Oswald Franz, Frauenthal, Hasle
Neubau Wohnhaus auf bestehende Einstellhalle, Grundstück Nr. 244, GB Hasle LU, „Frauenthal“.

Emmenegger-Vogel Pius, Inner Cheer, Hasle
Neubau Remise für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen auf Grundstück Nr. 149, GB Hasle LU, „Cheer“.

Siegrist Karl, St. Jakobstr. 61, 4133 Pratteln
Neubau Gerätehaus zum Einstellen von Werkzeug und Unterhaltsmaterial für Schafweide auf Grundstück Nr. 875, GB Hasle LU, „Schafschimbrig“.






Prämienverbilligung 2007, Einreichefrist 30.04.2007

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die am 1.1.2007 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben oder quellensteuerpflichtig sind sowie nach KVG obligatorisch krankenversichert sind.


Die Ausgleichskasse Luzern bietet unter www.ahvluzern.ch ein Merkblatt mit der unverbindlichen Beurteilung allfälliger IPV-Ansprüche an. Im Merkblatt finden sich auch andere Hinweise, z.B. über Prämienregionen, Richtprämien, weitere Anspruchsvoraussetzungen und Anmeldung für Prämienverbilligung im Kanton Luzern.

Mit der Selbstbewertung am Ende des Merkblattes kann auf einfache Weise geprüft werden, ob 2007 ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestehen könnte und eine Anmeldung eingereicht werden soll.

Neu haben Kinder und junge Erwachsene bis zu ihrem 25. Lebensjahr Anspruch auf mindestens die Hälfte der Richtprämien, unabhängig vom eigenen und vom elterlichen Einkommen und Vermögen.

Das Formular für die Anmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort bezogen oder unter www.ahvluzern.ch abgerufen und ausgefüllt werden.

Die Anmeldung für individuelle Prämienverbilligung im Kanton Luzern muss bis spätestens 30. April 2007 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes eingereicht werden.

Die AHV-Zweigstelle Hasle erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte (Tel. 041 482 60 66).