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Veröffentlichung
Abstimmungsergebnisse
der Gemeindeversammlung vom 13. Mai 2011
Stimmberechtigte: 1259
Stimmbeteiligung: 60
Anwesend: 65
absolutes Mehr: 31
Traktandum 1
Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2010
Beschluss:
Vom Jahresbericht 2010 wird im offenen Verfahren zustimmend Kenntnis genommen.
Traktandum 2
Rechnung 2010
Genehmigung
a) der Laufenden Rechnung
b) der Investitionsrechnung
c) der Bestandesrechnung
Beschluss:
Die Laufende Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 142'462.83, die Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestitionszunahme von Fr. 543'683.75, sowie die Bestandesrechnung werden im offenen Verfahren einstimmig genehmigt.
Traktandum 3
Bewilligung eines Sonderkredites für die Sanierung der Güterstrasse Widen-Habschwanden-Glashütten (1. Etappe)
Beschluss:
Der Sonderkredit von Fr. 100'000.00 für die Sanierung der Güterstrasse Widen-Habschwanden-Glashütten (1. Etappe) wird im offenen Verfahren einstimmig genehmigt.
Traktandum 4
Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zum Verkauf der Liegenschaft Haldenegg
Beschluss: Die Kompetenz zum Verkauf des Grundstückes Nr. 1331, Haldenegg, Grundbuch Hasle, mit Unterzeichnung des entsprechenden Kauvertrages zum Mindestverkaufspreis von Fr. 556'000.00 für das Wohnhaus mit Umschwung und von Fr. 14'000.00 für die landwirtschaftliche Nutzfläche wird dem Gemeinderat im offenen Verfahren einstimmig erteilt.
Traktandum 5
Genehmigung des Zonenplanes Zinggen, eine Änderung des Zonenplanes Dorf im Gebiet Bahnhof und die Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes (BZR)
Beschluss:
- Die Einsprache der B & R Automobile GmbH wird im offenen Verfahren grossmehrheitlich abgewiesen.
- Die Änderung des Zonenplanes Dorf im Gebiet Bahnhof wird im offenen Verfahren einstimmig genehmigt.
- Der Zonenplan Zinggen wird im offenen Verfahren einstimmig bewilligt.
- Die Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Hasle wird im offenen Verfahren gutgeheissen.
Traktandum 6
Ersatzwahl von einem Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2008 bis 2012
Beschluss:
Isabelle Lustenberger-Emmenegger wird im offenen Verfahren einstimmig als Mitglied der Schulpflege gewählt.
Traktandum 7
Verschiedenes
Es erfolgten Orientierungen durch den Gemeinderat.
Feststellung:
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Hasle LU, 13. Mai 2011
Namens des Versammlungsbüros
Präsident, Bruno Schnider
Protokollführerin, Jeanette Lingg
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